Seit 2009 ist Andrea Kosch Rechtsanwältin in der Bürogemeinschaft der Kanzlei Mohr & Kosch. Ihre Schwerpunkte sind das Familien- und Erbrecht und somit Themenbereiche wie Trennung, Scheidung, Unterhalt, Testament und Nachlassabwicklung. Andrea Kosch studierte Rechtswissenschaften in Köln und ist seit 1994 zugelassene Rechtsanwältin. Sie arbeitete mehr als 10 Jahre in einer großen wirtschafts- und steuerrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Köln, danach in einer Kanzlei, die sich auf Immobilienrecht und Zwangsversteigerung spezialisiert hat. Seit 2018 ist sie zudem zertifizierte Testamentsvollstreckerin (DVEV). Weitere Fachgebiete von Frau Kosch sind das allgemeine Zivilrecht und das Betreuungsrecht.
Telefon: 0221 / 94 21 6 – 14
Telefax: 0221 / 94 21 6 – 16
1985 – 1994
Studium der Rechtswissenschaften und Referendariat in Köln
Juli 1994
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Januar 1995 – Dezember 2006
Bürogemeinschaft mit einer großen wirtschafts- und steuerrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Köln-Braunsfeld
Januar 2007 – Januar 2009
Bürogemeinschaft mit einer auf dem Gebiet des Immobilienrechts und der Zwangsversteigerung tätigen Kanzlei in Wermelskirchen
Mai 2008
Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs für Familienrecht
Seit Februar 2009
Bürogemeinschaft Mohr & Kosch in Köln-Sülz
April 2018
Erfolgreiche Teilnahme an dem Testamentsvollstrecker-Lehrgang der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) mit abschließendem Testat
Erbrecht-Forum Bergisches Land e.V.
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Kölner Anwaltverein e.V. (KAV)
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht
(Johann Peter Eckermann)