Kanzlei Mohr & Kosch | Bankrecht
Kölner Kanzlei mit besonderer Expertise im Zivil- und Steuerrecht. Unsere Anwälte finden umfassende Lösungen für Sie - außergerichtlich wie vor Gericht. Engagiert. Kompetent. Persönlich.
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Bankrecht

Das Bankrecht deckt die klassische Rechtsbeziehung zwischen Kreditinstitut und Kunden ab wie etwa den Girovertrag mit darüber abgewickelten Zahlungsverkehr. Auch die Kreditvergabe nebst Besicherung in ihrer ganzen Breite wie etwa die Modalitäten einer ausbleibenden Rückzahlung oder eines Kunden in der Krise oder Insolvenz gehören hierher.

Im Bankrecht bietet unsere Kanzlei kompetente Unterstützung an

 

  • Kreditrecht
  • Kreditsicherungsrecht
  • Sanierungs- und Insolvenzrecht

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