Kanzlei Mohr & Kosch | Betreuungsrecht
Kölner Kanzlei mit besonderer Expertise im Zivil- und Steuerrecht. Unsere Anwälte finden umfassende Lösungen für Sie - außergerichtlich wie vor Gericht. Engagiert. Kompetent. Persönlich.
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Wir beraten Sie zur Übernahme von Pflegschaften und Betreuungen, zu Unterbringungsrecht, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. In Verfahren zur Aufhebung oder Einleitung einer Betreuung oder eines Betreuerwechsels nehmen wir gerichtlich oder außergerichtlich Ihre Interessen wahr.
- Patienten- und Betreuungsverfügung
- Generalvollmacht (Vorsorgevollmacht)
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