Kanzlei Mohr & Kosch | Arzthaftungsrecht
Kölner Kanzlei mit besonderer Expertise im Zivil- und Steuerrecht. Unsere Anwälte finden umfassende Lösungen für Sie - außergerichtlich wie vor Gericht. Engagiert. Kompetent. Persönlich.
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Der Weg zum Arzt soll der Genesung des Patienten dienen. Häufig wird dieses Ziel erreicht, jedoch leider nicht immer. Beim Vorliegen konkreter Anzeichen dafür, dass dem Arzt oder Zahnarzt in Ihrem Fall ein Behandlungsfehler unterlaufen ist, können Ihnen als dem betroffenen Patienten nicht unerhebliche Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche zustehen. Nutzen Sie unsere jahrzehntelange Erfahrung im Bereich des Arzthaftungsrechts und lassen sich fachlich versiert beraten. Sollte sich nach unserer Beurteilung des von Ihnen erlebten Sachverhalts ein greifbarer Ansatzpunkt für ein ärztliches Fehlverhalten ergeben, stehen wir Ihnen bei der Ermittlung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich nachdrücklich zur Seite.
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