Kanzlei Mohr & Kosch | Erbschaftsteuer
Kölner Kanzlei mit besonderer Expertise im Zivil- und Steuerrecht. Unsere Anwälte finden umfassende Lösungen für Sie - außergerichtlich wie vor Gericht. Engagiert. Kompetent. Persönlich.
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Ein Aspekt der Nachfolgeplanung und der Testamentsgestaltung ist der Anfall und die Höhe der Erbschaftsteuer. Bei einer steuerlichen Bewertung sind die verschiedenen Vermögensarten (Wertpapiere, Immobilien, Versicherungen u.a.) entsprechend ihrer unterschiedlichen Gewichtung mit in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen. Gerade bei einer Übertragung bereits zu Lebzeiten müssen die allgemeinen Lebensumstände wie auch die finanzielle Absicherung des Mandanten Beachtung finden.
Aufgrund der Spezialisierung als Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht bilden beide Blickwinkel die Grundlage für eine umfassende Beratung des Mandanten, bei der die vermögensrechtliche und persönliche Situation der Familie, des Ehepartners oder der Einzelperson analysiert wird. Wir helfen Ihnen, die Übertagung Ihres Vermögens im Erbfall sicher, wirtschaftlich sinnvoll und Steuer sparend zu gestalten.
- Erbschaftsteuerliche Vermögensgestaltung
- Erbschaftsteuererklärung
- Feststellungerklärung
- Schenkungsteuererklärung
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