Kanzlei Mohr & Kosch | Wohnungseigentumsrecht
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Im Wohnungseigentumsrecht steht die juristische Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümern, Verwaltern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Vordergrund. In allen Streitigkeiten zu Teilungsvereinbarung, Gemeinschaftsordnung, Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Verwaltung oder Mietern beraten und vertreten wir Sie.
- Teilungserklärung
- Gebrauch des Sonder- und des Gemeinschaftseigentums
- Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
- Anfechten von Beschlüssen
- Wohngeldrückstände
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